Vernetzt im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland K.d.ö.R.

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„Come together in Jesus“

Etwas mehr als 100 Personen kamen am 13. April zur Ratstagung des Landesverbands Baden-Württemberg zusammen..

19.04.2024

Harzer Singtage 2024 in Wernigerode

Vom 23. bis 25. ...

17.04.2024

Bei der Veröffentlichung von Bildern auf der Internetseite und in Gemeindebriefen sollten einige Dinge beachtet werden:

Ergänzung 18.05.2015:

Der Bund eine eine Broschüre veröffentlicht. Diese kann hier heruntergeladen werden:

 

  1. Beachte das Urheberrecht
    Damit ist zum Einen gemeint, dass ihr nur Bilder verwendet, die ihr auch veröffentlichen dürft. Am Einfachsten ist das, wenn ihr die Bilder selber macht, dann liegt das Recht bei Euch selbst. Am Besten lasst Ihr Euch das Einverständnis desjenigen geben, der das Bild gemacht hat, schriftlich! Wir haben dazu ein Formular in unserem Downloadbereich vorbereitet.

  2. Beachte das sog. 'Recht am eigenen Bild'
    Grundsätzlich besitzt jeder dieses Recht. Wenn ihr eine Person abbildet, so müßt ihr diese grundsätzlich um ihr Einverständnis bitten. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, die aber nicht immer eindeutig sind:
    - Handelt es sich um eine Person im öffentlichen Interesse, ist dieses Recht eingeschränkt. Dieses gilt für Promis, Politiker etc. Inwieweit Pastoren und Gemeindeleitungsmitglieder dazu gehören wird unterschiedliche gesehen. Wir emfehlen das (schriftliche) Einverständnis einzuholen. Einen Vordruck findet ihr im Downloadbereich.

  3. Bilder von berühmten Gebäuden
    Dies ist ein großes Thema. Ein Beispiel: Es gibt eine Firma, die sich das Recht erkauft hat Bilder vom beleuchteten Eifelturm in Paris zu erstellen. Grundsätzlich muss jeder, der nachts ein Bild vom Turm macht eine Gebühr bezahlen. Also, Vorsicht bei berühmten Gebäuden.

  4. Kinderbilder
    Es ist schade, aber versucht sie zu vermeiden! Es gibt tolle Bilder von strahlenden Kindern auf einem Gemeindefest. Wenn ihr das Einverständnis der Eltern bekommt, könnt ihr diese Bilder abbilden. Wenn nicht, sind Kinderbilder tabu!

  5. Personenbezogenen Daten
    Diese gehören nicht ins Internet! Bitte vermeidet die Veröffentlichung von Adressangaben. Viele Gemeinden erzeugen für den Gemeindebrief eine eigene Version ohne Personendaten. Das ist heute mit wenigen Mausklicks möglich.
    Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme, das Impressum. Hier muss die Anschrift der Gemeinde stehen und der Name des Pastors und des Gemeindeleiters.